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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12, 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12, 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12 (https://dejure.org/2013,39681)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12, 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12 (https://dejure.org/2013,39681)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12, 8 Sa 2006/12, 8 Sa 2020/12 (https://dejure.org/2013,39681)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers vollständig gemindert ist (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 - a. a. O., vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10 - zitiert nach juris).

    1.2.1 In Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für schwer behinderte Menschen ist dies höchstrichterlich geklärt (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2010 - 9 AZR 353/10 - a. a. O.).

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 619/02

    Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dabei reduziert sich der im 15monatigen Übertragungszeitraum abzugeltende Urlaubsanspruch jeweils insoweit, als er bis zum 31. März des Jahrs seines Verfalls nicht mehr hätte gewährt werden können (so schon BAG, Urteil vom 19.08.2003 - 9 AZR 619/02 - NZA 2004, 1352; Link in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 14. Aufl. 2011, Rd.-Z. 149 zu § 104 Urlaub; Bauer, von Medem, NZA 2012, 313 ff., Fall 5).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dass das Entstehen von Urlaubsansprüchen die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr nicht voraussetzt, weil für Entstehen und Umfang des jährlichen Urlaubs das rechtliche Bestehen des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch das Ausmaß der im Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Arbeit maßgeblich ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG, Urteile vom 28.01.1982 - 6 AZR 571/79 und vom 08.03.1984 - 6 AZR 600/82 - AP-Nr. 11, 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmissbrauch, vgl. auch BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 553/10 - NZA 2012, 216, Rdz. 8).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    2.2.1 Dabei kam es für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs des Klägers entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts nicht auf eine Geltendmachung seiner Ansprüche an, da der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, ohne dass es einer vorherigen Geltendmachung des Freistellungsanspruchs bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - NZA 1996, 1154).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 736/95

    Mutterschutz, Kündigungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    2.2.1 Dabei kam es für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs des Klägers entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts nicht auf eine Geltendmachung seiner Ansprüche an, da der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, ohne dass es einer vorherigen Geltendmachung des Freistellungsanspruchs bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - NZA 1996, 1154).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dass das Entstehen von Urlaubsansprüchen die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr nicht voraussetzt, weil für Entstehen und Umfang des jährlichen Urlaubs das rechtliche Bestehen des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch das Ausmaß der im Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Arbeit maßgeblich ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG, Urteile vom 28.01.1982 - 6 AZR 571/79 und vom 08.03.1984 - 6 AZR 600/82 - AP-Nr. 11, 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmissbrauch, vgl. auch BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 553/10 - NZA 2012, 216, Rdz. 8).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für den Zusatzurlaub für schwer behinderte Menschen (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810) und den tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, soweit darüber keine vom Gesetz abweichende Regelung getroffen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 - NZA 1991, 466).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für den Zusatzurlaub für schwer behinderte Menschen (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810) und den tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, soweit darüber keine vom Gesetz abweichende Regelung getroffen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 - NZA 1991, 466).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    1.2.2 In Bezug auf den den Mindesturlaub übersteigenden, einzelvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch können die Parteien Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche vertraglich frei regeln, ihre Vereinbarungen müssen dabei jedoch deutliche Anhaltspunkte für eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - NZA 2010, 1011, Rd.-Z. 23 ff.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12
    Dabei reduziert sich der im 15monatigen Übertragungszeitraum abzugeltende Urlaubsanspruch jeweils insoweit, als er bis zum 31. März des Jahrs seines Verfalls nicht mehr hätte gewährt werden können (so schon BAG, Urteil vom 19.08.2003 - 9 AZR 619/02 - NZA 2004, 1352; Link in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 14. Aufl. 2011, Rd.-Z. 149 zu § 104 Urlaub; Bauer, von Medem, NZA 2012, 313 ff., Fall 5).
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

    Daraus folgt auch nach Auffassung der Kammer, dass allein der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente genauso wenig wie der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führen kann, dass der gesetzliche Jahresurlaub nicht entsteht (ebenso LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, 7 Sa 662/11; LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, 8 Sa 2006/12; a. A. ArbG Halle v. 23.01.2014, 5 Ca 1108/13 NMB).

    Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers vollständig gemindert ist (LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, aaO.).

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